Verwaltungsrat

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat (VR) Hl. Sebastian

Die Verwaltung des Kirchenvermögens durch Laien war von Anfang an üblich. Die Gemeinden hatten zu Beginn kein eigenes Vermögen, sondern sie lebten von dem, was die Gläubigen aus ihrem Privatvermögen für kirchliche Zwecke zur Verfügung stellten. Erst mit dem Wandel zur Amtskirche im 4. Jhdt. n. Chr. konnte die Kirche eigenes Vermögen bilden, das in der Regel von den Bischöfen verwaltet und verteilt wurde.

Die heutige Vermögensverwaltung spiegelt diese historische Entwicklung wider. Zum einen haben die Laien ein Mitspracherecht über die Verwendung der eingehenden Gelder, zum anderen bedürfen alle Beschlüsse von einiger Bedeutung der Zustimmung des Ortsbischofs bzw. seiner Verwaltung (Bischöfliches Ordinariat).

Der Aufgabenkreis des Verwaltungsrats, die Genehmigungsvorbehalte des Ordinariats und Details zur Wahl und zur Führung der laufenden Geschäfte des VR sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) festgehalten.

Geregelt ist auch die Vernetzung mit den anderen Laiengremien. Mindestens 1 Person des Verwaltungsrates ist Mitglied in dem jeweiligen Gemeindeausschuss, Verwaltungsrat und Pfarreirat entsenden jeweils 1 Person in das andere Gremium. Mehr Informationen finden Sie hier.

Folgender Verwaltungsmitglieder wurden bei den Pfarrgremienwahlen 2023 gewählt:

Beck, Johannes

Beck, Johannes

Englmann, Georg

Moeller, Eberhard

Moeller, Eberhard

Klein, Hubert, Dr.

Moos, Gerhard

Julier, Franz

Szkutnik, Winfried

Wache, Jens-Peter

 

Mit der neuen Pfarreistruktur haben sich die Anforderungen an den Verwaltungsrat beträchtlich geändert. Die acht gewählten Laien unter Vorsitz des leitenden Pfarrers und mit dem Delegierten des Pfarreirates sind für alle vier Ortsgemeinden und deren Kirchenstiftungen und kirchliche Gruppierungen verantwortlich statt früher nur für jeweils eine Ortsgemeinde. Auch kann der VR nicht mehr auf das Wissen die Erfahrung und Unterstützung der örtlichen Kirchenrechner zurückgreifen, die es in dieser Form nicht mehr gibt. Als Ersatz dafür ist eine Regionalverwaltung (mit Sitz in Ludwigshafen) sowie ein Zentrales Pfarrbüro (mit Sitz in Dannstadt) eingerichtet worden, die derzeit die neuen Geschäftsabläufe erproben und koordinieren.

Um den höheren Anforderungen gerecht zu werden, trifft sich der Verwaltungsrat fast monatlich. Dazwischen erfolgt ein reger Austausch über Email und persönliche Kontakte. Die Tagesordnungen zeigen die derzeitigen Arbeitsschwerpunkte:

  • Jahresabschlüsse aller Teilgemeinden
  • Finanzvermögen aller Teilgemeinden
  • Immobilienvermögen aller Teilgemeinden
  • Aktuelle Baumaßnahmen in allen Teilgemeinden
  • Unterstützung der Kindertagesstätten aller Teilgemeinden
  • Finanzielle Regelungen für kirchliche Gruppierungen
  • Umsetzung der neuen Finanzbestimmungen des Bischöflichen Ordinariats
  • Zusammenarbeit mit Regionalverwaltung und Gemeindeausschüssen
  • Personalverwaltung aller kirchlichen Einrichtungen
  • Spenden- und Steuerangelegenheiten

Die Sitzungen finden abwechselnd in den einzelnen Ortsgemeinden statt, auch um die Gegebenheiten vor Ort näher kennenzulernen. Da Beratungen des Verwaltungsrates grundsätzlich nicht öffentlich sind und die Mitglieder zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet sind, ist die Arbeit des Verwaltungsrats nicht so transparent angelegt wie die Arbeit des Pfarreirats oder der Gemeindeausschüsse. Dennoch sind alle Mitglieder des Verwaltungsrats jederzeit offen für ihre Anliegen oder ergänzende Informationen.